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NACHHALTIGKEIT

Die Kanzlei HELLRIEGEL RECHTSANWÄLTE und ihre Mitarbeiter*innen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und arbeiten stets daran, die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Entwicklungen positiv zu beeinflussen.

Nachhaltige Geschäftspolitik
Dies betrifft zunächst eine auf Dauer sowie Nachhaltigkeit ausgelegte, verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir arbeiten mit Investoren, Projektentwicklern und der Öffentlichen Hand in allen Fragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, insbesondere auf den Gebieten des Bau- sowie Infrastrukturrechts, zusammen. Dadurch tragen wir zur positiven Entwicklung der Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft bei. Insbesondere wollen wir zur nachhaltigen Entwicklung des Stadtbildes beitragen. Dazu gehört für uns, dass wir die Errichtung von Bauprojekten, die unsere Städte und unsere Umgebung aufwerten, unterstützen und fördern. Dagegen lehnen wir Mandate ab, die allein darauf gerichtet sind, Bauvorhaben zu verhindern. Auch rein auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Mandate, die nicht bereit sind, der Stadt auch etwas zurückzugeben und zum Gemeinwohl beizutragen, beraten wir nicht. Dies umfasst insbesondere Vorhaben, die die Schließung von Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sowie Clubs zur Folge haben. Denn eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Entwicklung sowie Modernisierung unserer Immobilienwirtschaft wird auch unsere Gesellschaft vorantreiben.

Öffentlichkeitsarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit
Gesellschaftliche Verantwortung nehmen wir nicht nur bei der Betreuung unserer Mandanten wahr, sondern auch durch eine aktive Teilnahme am politischen Diskurs über das Immobilienwesen. Dabei fühlen wir uns keiner politischen Richtung verpflichtet und sind überparteilich und politisch nicht gebunden. Radikale politische Strömungen, insbesondere menschenverachtende und staatsfeindliche Ideologien, lehnen wir aber entschieden ab; Mitglieder der Alternative für Deutschland werden wir nicht beraten. Um die Öffentlichkeit zu informieren und die öffentliche Meinung zu erfassen, beteiligen sich unsere Rechtsanwält*innen als Vortragende oder Teilnehmer an Vorträgen, Fachtagungen und Weiterbildungen in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts sowie der Immobilien- und Infrastrukturwirtschaft. Hierzu gehören unter anderem regelmäßige Lehraufträge an der Technischen Universität Berlin, die Mitwirkung an dem von der Humboldt-Universität organisierten Praktikerseminar „Bau- und Planungsrecht“, der IREBS Immobilienakademie der Universität Regensburg, dem Immobilienforum Berlin und mehreren Veranstaltungen zum Brandschutz. Dabei suchen wir gerade auch den Kontakt zu Nichtjuristen, um auch eine interdisziplinäre Auseinandersetzung zu fördern. Dr. Mathias Hellriegel ist darüber hinaus Vorstand der gif – Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. und Beirat der BWG – Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. sowie ehrenamtliches Mitglied im Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer Berlin und im Ausschuss Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Auch die Mitwirkung an Kommentaren zur Bauordnung Berlin und zum Baugesetzbuch sowie die Veröffentlichung von Beiträgen, beispielsweise in der Immobilien Zeitung, und Fachaufsätzen gehört aus unserer Sicht zur Kernaufgabe unserer Rechtsanwält*innen. Schließlich unterstützen wir im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen gemeinwohlorientierte Projekte "pro bono".

Nachwuchsförderung und Diversität
HELLRIEGEL RECHTSANWÄLTE versteht sich dabei ausdrücklich als Ort für die Nachwuchsförderung. Durch die Einbindung von Studierenden, Praktikant*innen, Referendar*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in unsere tägliche Büroarbeit möchten wir der nächsten Generation unsere Kenntnisse und Ziele vermitteln. Selbstverständlich werden bei uns alle Mitarbeiter*innen – darunter auch Praktikant*innen – angemessen vergütet. Sowohl bei Neueinstellungen als auch bei der fortdauernden Erwerbstätigkeit agieren wir stets diskriminierungsfrei. Ein Großteil unserer Mitarbeiter*innen sind Frauen und Personen mit Migrationshintergrund. Auch zukünftig werden Frauen und Personen mit Migrationshintergrund bei gleicher Eignung, Befähigung sowie fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Weiterhin gehen wir durch flexible Arbeitszeiten mit Teilzeit- sowie Gleitzeit-Angeboten auf die Wünsche unserer Angestellten ein. Besonders wichtig sind uns langfristige Berufsperspektiven. So waren mehrere Rechtsanwält*innen der Sozietät vor ihrer Einstellung als Referendar*innen und als freie Mitarbeiter*innen bei uns tätig. 

Umwelt
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Nachhaltigkeit unserer Kanzlei sowie den CO2-Ausstoß bei allen Arbeitsabläufen zu verringern. Hierzu begrenzen wir unsere Reisen soweit wie möglich durch einen weitläufigen Umstieg auf die elektronische Kommunikation. Lässt sich eine Reise nicht vermeiden, benutzen wir bevorzugt den umweltfreundlichen Zug. Auch innerhalb Berlins benutzt der Großteil unserer Mitarbeiter*innen das Fahrrad oder die öffentlichen Verkehrsmittel. Soweit wir das Auto benutzen, versuchen wir bevorzugt elektrisch oder hybrid zu fahren. Zudem sparen wir Energie durch die elektronische Archivierung und die damit verbundene Verringerung von Ausdrucken, das automatische Ausschalten von Elektrogeräten sowie den Umstieg auf Ökostrom und effiziente LED-Leuchten. Den – nach Ausschöpfung aller Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen – verbleibenden CO2-Ausstoß gleichen wir aus und sind damit klimaneutral. 

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